- Die Vermietung unserer Geräte erfolgt zu den in unserer Preisliste aufgeführten Preisen. Alle Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Grundsätzlich basiert der Preis auf Abholung, wobei eine Kaution in bar bzw. Scheck in Höhe des Neuwertes der Rent-Gegenstände zu hinterlegen ist. Ausgenommen hiervon sind unsere Bankeinzugskunden.
- Der Rent-Preis gilt für 24 Stunden, dies ist auch die kleinste Berechnungseinheit.
- Die Rent-Gebühr ist auch dann voll zu zahlen, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung nicht den zu berechnenden Zeiten entspricht.
- Wird das Rent-Objekt nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist je angefangenen Tag der volle Mietsatz zu entrichten, bei Verlängerung ist unser Einverständnis vorher einzuholen.
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- Rentstaffel:
- Ab 7 Tage Rent -25%
- Ab 10 Tage Rent -30%
- Ab 14 Tage Rent -40%
- Ab 21 Tage Rent -50%
- Ab 30 Tage Rent -55%
- Freitag 15Uhr - Montag 10 Uhr = 1,5 Tage
- Wenn festbestellte Rent-Geräte nicht abgeholt werden, ohne das rechtzeitig eine Stornierung mit uns vereinbart wurde, wird eine Tagesmiete in Rechnung gestellt.
- Der Kunde bestätigt durch Unterschrift die Entgegennahme sowie den einwandfreien Zustand der Geräte. Sollten die Geräte auf Kundenwunsch von Dritten zugestellt werden, liegt das Transportrisiko beim Kunden.
- Beschädigung und Funktionsstörungen, die bei Rückgabe festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. Für direkte oder indirekte Schäden, die durch Ausfall der Rent-Geräte entstehen, haftet 711rent auf keinen Fall.
- 711rent bleibt der uneingeschränkte Eigentümer aller Rent-Geräte. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe ist nicht gestattet.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Hamburg.
- Die Versicherung von 5% der Rentsumme ist obligatorisch. Die Versicherung deckt Reparaturschäden mit einer Selbstbeteiligung von € 350,-. Davon ausgeschlossen sind fahrlässiges Verhalten und Diebstahl.
- Unsere Blitzgeneratoren dürfen nur mit Progas2 und nur an von uns als unbedenklich eingestuften, spannungsstabilisierten Notstromgeneratoren betrieben werden. Bitte aktuelle Liste bei uns abfragen. Überspannungsschäden sind von der Versicherung ausgenommen!
- Schäden die nachweislich durch Feuchtigkeit entstanden sind, sind ebenfalls nicht versichert.
AGB als PDF zum Download
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